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Aktuell

Information zur Einreichung von Bauanträgen


Die Gemeindeverwaltung Hagnau a. B. möchte Sie darüber informieren, dass zum 25. November 2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten ist. Wesentliche Änderungen im Antragsverfahren von Baugesuchen sind:

·         Anträge und Bauvorlagen sind

o   ab sofort direkt bei den unteren Baurechtsbehörden und

o   ab dem Jahr 2025 rein elektronisch

einzureichen.

·         Alternativ zur Schriftform wird der Erlass der baurechtlichen Entscheidung in elektronischer Textform ermöglicht.

·         Alternativ zur Zustellung wird die Bekanntgabe nach dem OZG für elektronische Verwaltungsakte ermöglicht.

·         Die Baurechtsbehörde kann verlangen, dass die elektronische Antragseinreichung über einen von ihr vorgesehenen Onlinedienst erfolgt.

·         Eine Benachrichtigung erfolgt nur noch bei Angrenzern und hier nur noch in Fällen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften (sog. AAB-Fälle). AAB Fälle sind nunmehr antragspflichtig.

·         Bescheide sind auch Angrenzern oder sonstigen Nachbarn zuzustellen bzw. bekanntzugeben, sofern diese in ihren öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belangen berührt sein könnten.

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