Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025 - Informationen zur Briefwahl
02.01.2025
Beantragung und Versand der Briefwahlunterlagen
Bitte beachten Sie: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben kann mit dem Druck der amtlichen Stimmzettel erst nach Zulassung der Wahlvorschläge Ende Januar 2025 begonnen werden. Damit können die Briefwahlunterlagen frühestens in KW 6/KW 7 durch die Gemeinde versendet werden.
Sie können die Briefwahlunterlagen jedoch schon vorher beantragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Bei Fragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung:
Tel. 07532/4300-10 oder E-Mail: Wahlamt(at)Hagnau.de