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Aktuell

Landesfamilienpass 2025


Landesfamilienpass 2025 

Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten für 2025 sind ab sofort bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.

Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten für 2025 sind ab sofort bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.

„Für die gesunde Entwicklung der Kinder und Jugendlichen sind gemeinsame Erlebnisse von großer Bedeutung, diese sind prägend und stärken den Zusammenhalt. Die vielen Herausforderungen für Familien in dieser von Krisen geschüttelten Zeit machen es umso wichtiger, ihnen positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha am Donnerstag (19. Dezember) in Stuttgart. „Mit dem Landesfamilienpass und den mehr als 140 Angeboten unserer Kooperationspartner geben wir dafür interessante und günstige Anregungen.“

Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können erhalten • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben, • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Weitere Auskünfte, etwa zu eventuellen kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen, erhalten Interessierte auch bei uns auf der Gemeindeverwaltung, Einwohnermeldeamt, Natalie Probst Tel. 07532/4300-18
oder im Internet unter https://sm.baden-wuerttemberg.de/landesfamilienpass

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