Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 22. Juli 2025
TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtete über das Pfingstmusikkonzert, das am 07.06.2025 im Bürger- und Gästehaus stattgefunden hat. Gespielt wurde von Yuna Nakagawa am Klavier die Meisterwerke von Mozart bis Chopin. Der Heimat- und Geschichtsverein veranstaltete am 24.06.2025 eine Autorenlesung von Lisa Mischke, mit musikalischer Begleitung durch Lisa Pearl Isted auf der Gitarre.
Am 26.06.2025 führte die Musikapelle ihr erstes Kurkonzert durch. An Christi Himmelfahrt fand das Brunnenfest und am 06. 06.2025 der Winkelgottesdienst im Garten der Grundschule statt. Am gleichen Abend wurde die Beachparty in der Badestelle durchgeführt. Das Häfelesfest fand wie jedes Jahr an Fronleichnam statt, dieses Jahr auf dem neuen Platz an der Schiffslandestelle. Weiter stattgefunden hat das Sinfoniekonzert in der Katholischen Kirche am 04.07.2025 und vier Tage später das Sommerfest der Hagnauer Grundschule. Anlässlich des 60. Priesterjubiläums von Pfarrer i. R. Wilhelm Wahl wurde in Meersburg am 13.07.2025 ein Festgottesdienst, gestaltet von den Kirchenchören der Seelsorgeeinheit, ausgerichtet. Das diesjährige Löwenplatzkonzert fand am 17.07.2025 statt und einen Tag später richtete der RSV sein alljährliches Sommerfest aus, das über das ganze Wochenende ging.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass ab sofort im Rathaus digitale Passbilder zur Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses erstellt werden können.
Ab dem 01.08.2025 werden keine gedruckten Fotos mehr angenommen. Die Digitalisierung soll den Prozess der Beantragung vereinfachen und beschleunigen. Die digitalen Passbilder sollen die Sicherheit der Ausweisdokumente erhöhen und Fälschungen erschweren. Digitale Passbilder können nicht nur im Rathaus, sondern auch bei einem zertifizierten Fotodienstleister (z. B. Fotostudio oder Drogeriemarkt) erstellt werden; dem Kunden wird dann ein QR-Code bereitgestellt, welcher dem Einwohnermeldeamt den Zugriff ermöglicht.
Der Bürgermeister berichtete über einen Wasserschaden Mitte des Monats. Die Warnsysteme des Hochbehälters meldeten einen ungewöhnlich hohen Wasserabfluss - höher als der Zufluss vom Wasserwerk. Die Leitstelle des Stadtwerks am See teilte dies den Hagnauer Gemeindewerken und der Gemeinde mit und noch in der Nacht von Freitag auf Samstag begann die Ursachensuche. Und es wurden Gegenmaßnahmen eingeleitet: Die Gemeinde hält eine Notleitung von Immenstaad vor, die umgehend aktiviert wurde. So gab es zu jeder Zeit ausreichend frisches Trinkwasser. Die Fehlersuche über das Wochenende ergab dann schadhafte Stellen im Bereich der Dr.-Fritz-Zimmermann-Straße; diese wurden zeitnah von der Firma Zacher und dem Stadtwerk am See repariert. Die Trinkwassersicherheit war durch die Notleitung jederzeit gewährleistet. Es sei ein hohes Privileg für Hagnau, eine eigene Wasserleitung und eine Reserveleitung zu haben.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass in der Seestraße ein Parkplatz für Behinderte und Motorradfahrer eingerichtet wurde.
Der Bürgermeister sprach seinen Dank dem Kinder-, Jugendförderverein Hagnau e. V. aus. Der Verein hat den Bolzplatz Ecke Strandbadstraße/Strandweg mit neuem Rasenfeld und neuen Fußballtoren wiederhergestellt.
TOP 2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Der Bürgermeister gab folgenden nichtöffentlichen Beschluss vom 22.07.2025 bekannt:
Der Gemeinderat hat einem Antrag auf Stundung einer offenen Forderung zugestimmt.
TOP 3 Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung
Gemäß dem Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg dürfen Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt werden. Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraumes das Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, so sind die Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen können ausgeglichen werden.
Aus diesem Grund wurden in der Sitzung die ausführlichen Abrechnungen der gebührenrechtlichen Ergebnisse für die Jahre 2020 und 2021 durch die Kämmerin vorgelegt.
Es wurden folgende gebührenrechtliche Ergebnisse ermittelt:
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der gebührenrechtlichen Ergebnisse der Abwasserbeseitigung für die Jahre 2020 und 2021 wie in der Anlage 1 dargestellt.
TOP 4 Kalkulation der Abwassergebühren für 2025 und 2026 sowie Änderung der Abwassersatzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee vom 13.12.2011
Wie angekündigt steigen die Abwassergebühren durch die umfangreichen Investitionen in der Kläranlage (4. Reinigungsstufe) und die anstehenden großen Sanierungsmaßnahmen im Kanalnetz der Gemeinde.
In die Kalkulationen der Jahre 2025 und 2026 sind diese höheren Aufwendungen berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus den Jahren 2020 und 2021 würde die Schmutzwassergebühr von derzeit 2,00 €/m³ auf 2,86 €/m³ bis 2,91 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von derzeit 0,71 €/m² auf 0,77 €/m² bis 0,80 €/m² ansteigen.
Kostenüberdeckungen der letzten 5 Jahre müssen in der Gebührenkalkulation ausgeglichen werden, Kostenunterdeckungen dürfen ausgeglichen werden. Unter Berücksichtigung der Überschüsse wird die Schmutzwassergebühr auf 2,79 €/m³ erhöht. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich aufgrund des Ausgleich der Kostenunterdeckungen in 2020 und 2021 in 2025 auf 0,94 €/m² und senkt sich in 2026 auf 0,90 €/m².
Für einen 4-Personenhaushalt mit einem Wasserverbrauch/Jahr von 190 m³ und einer versiegelten Fläche von 200 m² erhöhen sich die jährlichen Abwassergebühren von 570,00 € auf 766,10 € in 2025 und verringern sich auf 758,10 € in 2026.
Mit einer Enthaltung erfolgte folgender Beschluss:
1. Der Gemeinderat stimmt den Kalkulationen der Abwassergebühren der Jahre 2025 und 2026 laut Anlage 1 einschließlich der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen zu.
2. In den Jahren 2025 und 2026 erfolgt der Ausgleich der gebührenrechtlichen Ergebnisse aus 2020 und 2021.
3. Zum 01.01.2025 wird die Schmutzwassergebühr von 2,00 €/m³ auf 2,79 €/m³ erhöht, die Niederschlagswassergebühr wird von 0,71 €/m² auf 0,94 €/m² erhöht und ab 01.01.2026 auf 0,90 €/m² gesenkt.
4. Der Gemeinderat erlässt die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS, Anlage 2).
TOP 5 Kindergartenbedarfsplan 2025/2026
Auch für das Kindergartenjahr 2025 - 2026 ist eine gute Planung und Vorbereitung entscheidend, um auf den stetigen Wandel unserer Gesellschaft vorbereitet zu sein.
Betreuungsangebote müssen daher kontinuierlich weiterentwickelt und dem Bedarf entsprechend angepasst werden, weshalb die Kindergartenbedarfsplanung der Gemeinde Hagnau a. B. eine bedeutende Funktion übernimmt. Nach § 3 Abs. 3 Kindertagesbetreuungsgesetz sind die Gemeinden dazu verpflichtet, diesen Bedarfsplan zu erstellen. Er ist sowohl Grundlage für die Förderung der freien Träger, als auch das zentrale Steuerungsinstrument der Kommunen, weshalb es einer jährlichen Fortschreibung bedarf. Mit Hilfe des Bedarfsplans ist es möglich, den gesetzlichen Vorschriften, örtlichen Gegebenheiten und bevölkerungsorientierten Bedürfnissen gerecht werden zu können. Er ist das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen, sowohl aus personeller als auch materieller Sicht.
Bei der qualitativen Fortentwicklung ihrer Betreuungseinrichtungen haben sich die Gemeinden am Leitgedanken zur Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit sowie an den gesetzlichen Vorgaben des Kindertagesbetreuungsgesetzes zu orientieren. Es ist daher entscheidend, die unterschiedlichen Vorgaben und Gegebenheiten miteinander zu vereinbaren.
Der Kindergartenbedarfsplan gliedert sich in vier Hauptteile:
• Darstellung des zusammengefassten Betreuungsangebots.
• Errechnung und Vergleich des benötigten und vorhandenen Fachpersonals (Mindestpersonalschlüssel nach KVJS).
• Prognose der zukünftigen Bedarfsentwicklung an Betreuungsplätzen, mithilfe der aktuellen Geburten- und Kinderzahlen.
• Ermittlung der Bedarfsplanung einschließlich der Beurteilung für das aktuelle Kindergartenjahr.
Mit Hilfe des Kindergartenbedarfsplans soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gesichert und die pädagogische Arbeit qualitativ aufrechterhalten und verbessert werden. Die Familienfreundlichkeit der Gemeinde soll ebenso dazu beitragen dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die kommunale Bedarfsplanung 2025/2026 für die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Hagnau am Bodensee.
6. Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 6.1 Nachtragsbaugesuch zum Anbringen einer Werbeanlage mit hinterleuchteten Buchstaben, Flst. Nrn. 149/35, 213, 237/5 und 237/6, Hauptstraße 18, 88709 Hagnau a.B.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan und ist nach §34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, d.h. für das Vorhaben gelten folgende Vorgaben:
- es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
- die Erschließung muss gesichert sein
- das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Gegenstand des Bauantrags ist eine bereits im damaligen Bauantrag dargestellte Werbeanlage, welche der Genehmigungspflicht unterliegt. Da diese Werbeanlage bei dem bereits genehmigten Baugesuch nicht explizit beantragt worden, muss dies nun nachgeholt werden soll.
Das Baugrundstück befindet sich außerhalb der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bodenseeufer“ und liegt im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Hagnau im Sinne von § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die, das Bauvorhaben prägende, Umgebungsbebauung entspricht nach hiesiger Auffassung einem Dorfgebiet (MD) i.S.v. § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO).
Durch die Lage des Vorhabens an der Hauptstraße gibt es bereits eine Vielzahl weiterer Betriebe, welche für ihr Unternehmen werben.
Für das Bauvorhaben sind aufgrund Mitteilung der Unteren Baurechtsbehörde folgende Befreiungen aufgrund der Landesbauordnung notwendig:
1. Unterschreitung des Mindestabstands zur Gebäudekante
2. Überschreitung der maximal zulässigen Ansichtsfläche um 0,03 m²
Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich die äußere Gestaltung in einem verträglichen Rahmen. Sie führen daher zu keiner erheblichen städtebaulichen Beeinträchtigung. Die Werbeanlage fügt sich hinsichtlich Maß, Gestaltung und Wirkung in das vorhandene Ortsbild ein.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB.
TOP 6.2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anlegen einer gewerblichen Parkfläche, Flst. Nrn. 178/1 und 179, Winzerstraße, 88709 Hagnau a.B.
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan und ist nach §34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen, d.h. für das Vorhaben gelten folgende Vorgaben:
- es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen
- die Erschließung muss gesichert sein
- das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden
Gegenstand des Bauantrags ist ein bereits angelegter Parkplatz auf den Flst. Nrn. 178/1 und 179, Winzerstraße, 88709 Hagnau a.B..
Das Baugrundstück befindet sich außerhalb der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Bodenseeufer“ und liegt im unbeplanten Innenbereich der Gemeinde Hagnau im Sinne von § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB). Die, das Bauvorhaben prägende, Umgebungsbebauung entspricht nach hiesiger Auffassung einem Dorfgebiet (MD) i.S.v. § 5 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Die betroffene Fläche grenzt hierbei nördlich an zwei Kulturdenkmale an.
Das westlich angrenzende Gebiet weist hierbei immer wieder ähnliche Flächennutzungskonstellationen auf, welche zur Parkplatznutzung für das stark touristisch geprägte Kerngebiet genutzt werden.
Grundsätzlich ist es aufgrund der angespannten Parkplatzsituation ebenfalls zu begrüßen, wenn Parkplätze auf privatem Grund hergestellt werden, auch wenn hierdurch wiederum eine weitere Flächenversiegelung erfolgt.
Nach Ansicht der Gemeinde Hagnau fügt sich das geplante Bauvorhaben daher bezüglich des Nutzungsmaßes, der Nutzungsart, der Bauweise sowie der zu überbauenden Grundstücksfläche in die Umgebungsbebauung im Sinne von § 34 des Baugesetzbuchs ein.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB.
TOP 6.3 Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Ferienwohnung, Flst.Nr. 87, Seestraße 28, 88709 Hagnau a.B.
Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB. Es liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Der vorliegende Bauantrag sieht die Nutzungsänderung für eine Wohnung im ersten Obergeschoss vor, welche bereits vor der Veräußerung an die neuen Eigentümer als Ferienwohnung genutzt wurde und nun durch eine Nutzungsänderung auch formell dieser Nutzung zugeschrieben werden soll. Es sind keine baulichen Veränderungen vorgesehen.
Da es in nächster Umgebung bereits Ferienwohnungen und Hotels gibt, würde sich der Charakter des Gebietes durch die Nutzungsänderung nicht verändern.
Mit einer Enthaltung erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der beantragten Nutzungsänderung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB.
TOP 6.4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Garage, Flst. Nr. 114, Dr.-Fritz-Zimmermann-Straße 4, 88709 Hagnau a.B.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplan Rathausareal, der am 19.05.2022 in Kraft getreten ist.
Der Bauantrag sieht die Neuerrichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage nach dem erfolgten Abbruch eines Bestandsgebäudes vor.
Für das Bauvorhaben ist aufgrund der Mitteilung der Unteren Baurechtsbehörde folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:
- Außenwand west nicht an der Baulinie
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB unter anderem dann möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, dies städtebaulich vertretbar ist und die Abweichungen auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Bestanteil des Antrags ist eine Abweichung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie. Betroffen ist die westliche Außenwand, welche direkt an ein Bestandsgebäude angrenzen wird. Hierbei ist eine geringfügige Abweichung aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung angedacht.
Die Befreiung ist mit dem öffentlichen Belang des Bebauungsplans Rathausareal und somit aus städtebaulichen Erwägungen seitens der Verwaltung heraus vertretbar. Dies begründet sich insbesondere durch die bereits existierende Bebauung im historisch geprägten Areal des geltenden Bebauungsplans.
Sofern das Vorhaben an der im Bebauungsplan festgesetzten Baulinie verwirklicht werden sollte, würde dies dazu führen, dass das Glasbausteinfenster des bereits im Bestand stehenden Gebäudes überbaut werden müsste. Dies würde folglich zu einer Verschattung an der Bestandsbebauung führen und somit zu einer unbeabsichtigten Härte gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstücks.
Die Abweichung ist ebenfalls geringfügig und städtebaulich vertretbar. Sie dient der Anpassung an die baulichen Gegebenheiten und ermöglicht einen funktionalen Anschluss an die Bestandsbebauung
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß §36 BauGB.
TOP 7 Kenntnisnahme der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 27.05.2025
Der Gemeinderat nahm die Niederschrift zu der öffentlichen Sitzung am 27.05.2025 zur Kenntnis.
TOP 8 Verschiedenes (Bekanntgaben, Anträge, Wünsche, Bürgerfragen)
Der Bürgermeister informierte über das Hagnauer Seekino, das vom 21.07. bis 30.07.2025 in der Badestelle stattfinden wird. Am Freitag, 25.07.2025, 18:30 Uhr werden „Hagnaus Väter“ und der Winzerverein ihre Sunset Party durchführen. Das Hagnauer Weinfest am Torkel wird am ersten August-Wochenende ausgerichtet und eine Woche später, am Samstag, 09.08.2025 der Wimmlerhock auf der Wilhelmshöhe. Ein Highlight wird der Hagnauer Ufersommer 2025 sein, der vom 16.08. bis 24.08.2025 im Uferpark stattfinden wird. Der Heimat- und Geschichtsverein wird am Mittwoch, 20.08.2025, 20 Uhr die Veranstaltung „Müller-Thurgau-Event ‚100 Jahre Rebschmuggel‘“ im Hagnauer Museum durchführen. Die Hagnauer Musikkapelle wird beim Picknickkonzert beim Torkel am Donnerstagabend, 21.08.2025, mitwirken sowie beim Herbstläuten auf dem Kirchplatz am Donnerstag, 04.09.2025, 20 Uhr. Das allerletzte Abendkonzert der Musikkapelle wird am Donnerstag, 11.09.2025, 20 Uhr, stattfinden. Der Bürgermeister verwies noch auf den Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 14.09.2025. Von 14 bis 17 Uhr wird der Heimat- und Geschichtsverein durch die Hagnauer Klosterhöfe führen.
Der Bürgermeister gab bekannt, dass Herr Pfarrer Matthias Schneider am Sonntag, 27. Juli 2025, um 10:30 Uhr in der Katholischen Kirche Meersburg verabschiedet wird.
Der Bürgermeister kündigte die nächste Sitzung des Gemeinderates am 16. September 2025 an.