Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Oktober 2025
Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21. Oktober 2025
TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtete über das Erntedank- und Pfarrfest, das am Sonntag, 05.10.2025 stattgefunden hat. Am gleichen Tag fanden auch zwei Gästeehrungen statt. Beide Familien sind seit 52 Jahren Dauercamper auf dem Campingplatz Alpenblick. Am Sonntag, 19.10.2025 hat der Heimat- und Geschichtsverein sein Museumsfeschtle ausgerichtet.
TOP 2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Es lagen keine nichtöffentlichen Beschlüsse zur Bekanntgabe vor.
TOP 3 Grundschule – Standorterhalt in Hagnau am Bodensee
Die beiden Nachbargemeinden Hagnau am Bodensee und Stetten betreiben jeweils eine eigenständige Grundschule. Hier wurde bis Anfang der 70er Jahre klassenübergreifend unterrichtet, da die Zahl der Schülerinnen und Schüler nicht für 4 eigenständige Klassen ausreichend war.
Mit Einführung der Mengenlehre in den 1970ern überlegten die damaligen Verantwortlichen an beiden Schulstandorten, ob und wie sie die Mengenlehre klassenübergreifend hätten unterrichten können und kamen im Ergebnis zu dem Schluss, dass eine Kooperation der beiden Schulen und damit die Möglichkeit, jeweils nur einen Jahrgang in einer Klasse zu haben, für die Mengenlehre sinnvoll sei. Dies erfolgte auch in Kenntnis des Regierungspräsidiums, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung oder gar entsprechende Gremienbeschlüsse.
Im Zuge der angestrebten Erweiterung der Räumlichkeiten in Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler und der Vorabklärung von möglichen Förderungen tauchte die „Problematik“ auf, dass es die gelebte Schulform so gar nicht gibt.
In verschiedenen Gesprächen mit dem Schulamt, dem Regierungspräsidium, der Nachbargemeinde sowie der Schulleitung wurden Möglichkeiten erörtert, wie künftig verfahren werden soll.
Der Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“, also die Möglichkeit, den Schulkindern eine Grundschule vor Ort zu erhalten, hatte für die Gemeinde dabei eine hohe Priorität. Das frühere System besteht formal nach wie vor, daneben wäre 2 weitere Varianten denkbar:
- Aufbau einer förmlichen Kooperation der beiden Grundschulen
- Aufbau einer gemeinsamen Grundschule der Gemeinden Stetten und Hagnau am Bodensee mit zwei Standorten. Hauptsitz und Schulleitung entweder am Standort Stetten oder Hagnau am Bodensee.
- oder schließlich eben die Rückkehr zum schon bestehenden System bis zur Einführung der Mengenlehre, also Erhalt zweier eigenständiger Grundschulen.
Die beiden erstgenannten Varianten würden ein einheitliches Konzept der Schulen erfordern, mit übereinstimmender Profilsetzung und (aus Sicht der Schulverwaltung) übereinstimmenden Zielvereinbarungen. Momentan hat Stetten ein sportliches Profil, Hagnau ist musikalisch geprägt.
Beide erstgenannten Varianten hätten Transportwege mit dem Schulbus zur Folge (wie bislang).
Die erstgenannten Varianten würden bedeuten, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung dauerhaft einheitlich umgesetzt werden müsste.
Für den Aufbau einer gemeinsamen Grundschule wären personelle Anpassungen im Bereich des Leitungsteams erforderlich.
Die Rückkehr zum bestehenden System ermöglicht an beiden Standorten den weiteren Auf- und Ausbau eines eigenständigen und zum Dorf passenden Profils; die Entscheidungsfreiheit über die Umsetzung des neuen Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung verbleibt beim jeweiligen Träger und kann passend zur Situation vor Ort gestaltet werden. Und unsere Kinder hätten nicht nur 2, sondern 4 Schuljahre „kurze“ Wege in die Grundschule. In diesem System würden jeweils 2 Klassen gemeinsam unterrichtet werden; dies wird mit guten Erfahrungen an anderen Schulen so praktiziert und funktionierte auch bei uns so bis 1973.
Schulamt und Regierungspräsidium haben bestätigt, dass die Zahl unserer Schülerinnen und Schüler für den Erhalt des Standortes ausreichend ist.
Schulleitung und stellvertretende Schulleitung waren an diesem Prozess eng beteiligt und begrüßen den Weg ebenfalls.
Der Vorschlag der Verwaltung war daher im Ergebnis die Rückkehr zum eigenständigen System.
Da dies der formal ohnehin bestehende Zustand ist, bedarf es keines förmlichen Beschlusses des Gremiums.
Der Gemeinderat begrüßt den Erhalt der Grundschule Hagnau und nimmt die organisatorischen Änderungen ab dem Schuljahr 2026/2027 zur Kenntnis.
TOP 4 Bürgerbrief des Präsidenten des Gemeindetages Baden-Württemberg zur aktuellen Situation der Kommunen – Kenntnisnahme
Der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, hat anlässlich des Tags der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2025 einen offenen Bürgerbrief veröffentlicht.
Dieser Brief richtet sich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes und greift aktuelle gesellschaftliche und kommunalpolitische Herausforderungen auf.
Ziel des Schreibens ist es, das Bewusstsein für die Lage der Kommunen zu schärfen und die Bevölkerung zu mehr Verständnis und Mitwirkung im demokratischen Gemeinwesen zu ermutigen.
Er geht auf die gesamtgesellschaftliche Lage mit Kriegen, Krisen und wirtschaftlicher Unsicherheit ein und beschreibt, wie die Kommunen zunehmend unter Druck geraten, die zahlreichen Aufgaben, die ihnen übertragen werden, zu finanzieren.
Mit dem Brief soll der Blick auf die Kommunen gelenkt werden, die letztlich für die Bürgerinnen und Bürger erlebbar die Landes- und Bundespolitik umsetzen.
Der genannte Brief ist auf der Internetseite der Gemeinde Hagnau am Bodensee abrufbar.
Der Gemeinderat nimmt den Bürgerbrief des Präsidenten des Gemeindetages Baden-Württemberg, Herrn Steffen Jäger, anlässlich des Tages der Deutschen Einheit zur Kenntnis.
TOP 5 Bauanträge / Bauvoranfragen
TOP 5.1. AAB-Antrag Neubau einer Garage mit Stellplätzen, Flst. Nr. 648, Pfefferhardtstraße 9, 88709 Hagnau a. B.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hundsrücken“ vom 30.06.1992.
Für das Bauvorhaben sind folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig:
- Garage teilweise außerhalb Garagenbaufeld
- Garage nicht an Wohngebäude angebaut bzw. integriert
- Überschreitung der max. zulässigen Zufahrtsbreite von 3,00 m
- Bebauung einer Pflanzgebotsfläche
Die Planung sieht die Errichtung einer Doppelgarage mit einem behindertengerechten Stellplatz vor. Die ebenfalls für die Errichtung notwendig werdende Zufahrt soll desgleichen zum Abstellen von bis zu zwei Pkw verwendet werden.
Bisher verfügt das Anwesen lediglich über einen einzelnen, nicht ausgebauten Stellplatz, da das Haus bisher lediglich als Ferienhaus genutzt wurde.
Auch kann ein Anbau der Garage an das Bestandsgebäude innerhalb des angedachten Garagenbaufelds nicht erfolgen und an das Wohngebäude integriert werden, da hierdurch der Hauptzugang des Hauses und das einzige Fenster eines Raumes im Erdgeschoss beeinträchtigt würden.
Da die Befreiung im vorliegenden Fall städtebaulich vertretbar ist, hat die Verwaltung vorgeschlagen, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
TOP 5.2. Antrag auf Aufstockung eines Wohngebäudes mit Balkon, Flst. Nr. 698, Höhenweg 33, 88709 Hagnau a. B.
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.
TOP 6 Kenntnisnahme der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.09.2025
Der Gemeinderat nahm die Niederschrift zu der öffentlichen Sitzung am 16.09.2025 zur Kenntnis.
TOP 7 Verschiedenes (Bekanntgaben, Anträge, Wünsche, Bürgerfragen)
Ein Hagnauer Bürger informierte sich nach dem Sanierungsstand der Räumlichkeit für die Einstiegsgruppe im Kinderhaus. Hintergrund seiner Nachfrage sind anstehende Veranstaltungen im Gwandhaus, an denen das Foyer mitgenutzt wird.
Der Bürgermeister teilte mit, dass aufgrund eines Starkregenereignisses der Raum der Einstiegsgruppe nun sanierungsbedürftig ist. Die Kinder sind vorübergehend in das Foyer im Gwandhaus umgezogen. Die Sanierung soll, Stand heute, bis zu den anstehenden Veranstaltungen abgeschlossen sein.
Der Bürgermeister informierte über die Dorfwanderung am Samstag, 8. November 2025, 13:30 Uhr. Dieses Mal wird „Auf den Spuren von Pater Konrad Barth“ zum Kloster Hersberg gewandert. An der Dorfwanderung besteht die Möglichkeit in Hersberg verschiedene Räumlichkeiten anzuschauen und an das Grab von Pater Konrad Barth zu gehen. Es wurde der Volkstrauertag am Sonntag, 16. November 2025 angekündigt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am 25. November 2025 stattfinden.