Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 25. November 2025
TOP 1 Bericht des Bürgermeisters
Der Bürgermeister berichtete von der 24-Stunden-Übung der Jugendfeuerwehr, die Anfang November mit Übernachtung im Feuerwehrhaus stattgefunden hat. Berichtet wurde ebenfalls über die Dorfwanderung am 08.11.2025. Dieses Mal wurde „Auf den Spuren von Pater Konrad Barth“ gewandert, mit abschließenden Besuch im Kloster Hersberg und am Grab von Pater Konrad Barth. Am 09.11.2025 fanden das Herstdankamt und am 16.11.2025 der Volkstrauertag statt. Das Kinderhaus führte am 12.11.2025 seinen St. Martin Umzug durch.
TOP 2 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen
Es lag folgender nichtöffentlicher Beschluss zur Bekanntgabe vor:
De Gemeinderat hat beschlossen eine Angestellte zum 01.01.2026 höherzugruppieren.
TOP 3 Vorstellung des Vereins „Linzgau Shuttle e. V.“
Mit Beschluss vom 22.11.2022 hat der Gemeinderat den Aufbau des sozialen Fahrdienstes „Linzgau-Shuttle“ beschlossen und den Gemeindeverwaltungsverband Meersburg (GVV) beauftragt, entsprechende Regelungen für die gemeinsame Durchführung zu erarbeiten. Der Betrieb wurde im März 2023 offiziell aufgenommen.
Seither wurden zahlreiche Fahrten durchgeführt und Erfahrungen gesammelt. In Hagnau waren es seit Beginn 710 Fahrten, Tendenz steigend.
Der Vereinsvorstand hat das Gremium über den aktuellen Stand informiert.
Der Gemeinderat nahm den Bericht des Vereinsvorstands „Linzgau Shuttle e. V.“ zur Kenntnis.
TOP 4 Auslagerung des Gemeindeverwaltungsverbands aus der Stadtverwaltung Meersburg - Anstellung des Personals beim Verband und Entwurf einer neuen Verbandssatzung
Die Gemeinde ist Mitglied im Gemeindeverwaltungsverband Meersburg. Zur Erfüllung der Verbandsaufgaben bedient sich der Gemeindeverwaltungsverband der Mitarbeitenden bei der Stadt Meersburg, er hat bislang kein eigenes Personal. Bereits 2022/2023 fanden erste Vorüberlegungen und Diskussionen zur Trennung der Verwaltung in „Stadt“ und „Gemeindeverwaltungsverband“ statt.
Nicht zuletzt durch die Kommunalwahl 2024 kam es zu teilweise erheblichen personellen Veränderungen in den Gemeinderäten der Verbandsgemeinden. Vor diesem Hintergrund gab es eine erneute Informationsveranstaltung für alle Mitglieder der Gemeinderäte aller Verbandsgemeinden Ende Juli 2025. In der Folge traf die Stadt Meersburg als aktueller Dienstherr und Arbeitgeber der Mitarbeitenden des GVV Ende September 2025 den Grundsatzbeschluss zur Auslagerung des GVV aus der Stadtverwaltung. Dieser lautet wie folgt:
1. Der Gemeinderat unterstützt und befürwortet die Auslagerung des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg mit den beteiligten Kommunen, um eine zukunftsfähige, effiziente und kooperative Verwaltungsstruktur zu schaffen.
2. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen, insbesondere auch eine neue Verbandssatzung zu erarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Grundlage der personellen Überleitung ist die Neufassung der Verbandssatzung, die die sogenannte Dienstherreneigenschaft festlegt. In der Neufassung sind dazu dann auch die entsprechenden Kompetenzen bei Verwaltungsrat und Verbandsversammlung festzuschreiben. Zunächst soll eine Beratung des Satzungsentwurfs erfolgen, bevor die einzelnen Mandate der Verbandsgemeinden für die Verbandsversammlung erteilt werden. Die Verbandssatzung ist mit einer Mehrheit von ¾ der Stimmen aller Verbandsmitglieder (14 Stimmen, § 8 Nr. 4 Verbandssatzung) zu beschließen.
Ein Punkt, der immer wieder zu Diskussionen bei den Gemeinderäten führt, ist die einheitliche Stimmabgabe bei gleichzeitiger Entsendung von bis zu 5 weiteren Gemeinderäten (Meersburg und Uhldingen-Mühlhofen). Die Verbandssatzung könnte bei einer Neufassung auch auf das gesetzliche Minimum von mindestens einem Vertreter (§ 13 Abs. 2 GKZ) beschränkt werden. Ein Informationsfluss bzw. die Erteilung von Weisungen an den/die Vertreter ist ebenfalls bereits gesetzlich geregelt. § 13 Abs. 5GKZ sagt hierzu: „Die Verbandsmitglieder können ihren Vertretern Weisungen erteilen.“ Auch die Information des Gemeinderats ist in § 43 Abs. 5 GemO gesetzlich geregelt. Die Angelegenheiten des Verbandes und die Haltung der Gemeinde sind daher immer auch Bestandteil der Diskussionen im Gemeinderat.
Ein Informationsaustausch über den Verband soll auch in der Fortführung einer jährlichen, gemeinsamen Sitzung aller Verbandsgemeinderäte sichergestellt sein.
Die weiteren Fragen wie beispielsweise nach der räumlichen Unterbringung, dem Standort innerhalb des GVV-Gebietes, dem Namen oder künftiger weiterer Aufgaben werden im Laufe des Prozesses erarbeitet und zum Beschluss vorgeschlagen werden.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
1. Der Gemeinderat unterstützt und befürwortet die Auslagerung des Gemeindeverwaltungsverbandes Meersburg mit den beteiligten Kommunen grundsätzlich, um eine zukunftsfähige, effiziente und kooperative Verwaltungsstruktur zu schaffen.
2. Der Gemeinderat nimmt die vom Verband vorgelegten Unterlagen zur Kenntnis. Der Gemeinderat beantragt beim Gemeindeverwaltungsverband folgende Änderungen am Entwurf der Verbandssatzung:
- Anzahl Mitglieder?
- Aufgabenkatalog?
- Notwendige Mehrheit der Verbandssatzung auf das gesetzliche Mindestmaß von 2/3 (12 Stimmen) nach § 21 Abs. 2 GKZ reduzieren?
- Name des Verbandes?
3. Der Gemeinderat beauftragt den Gemeindeverwaltungsverband die entsprechenden Unterlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
4. Der Gemeinderat beauftragt den Gemeindeverwaltungsverband die Verbandsmitglieder über Angelegenheiten des Verbands zukünftig in einer jährlich stattfindenden Sitzung aller Verbandsgemeinderäte zu informieren. Daneben bestehende Informationspflichten des Bürgermeisters bleiben unberührt.
TOP 5 Verabschiedung der Satzung über die Erhebung der Kurtaxe der Gemeinde Hagnau am Bodensee (Kurtaxesatzung) zum 01.01.2026
Die bisherige Kurtaxesatzung der Gemeinde Hagnau wurde inhaltlich und redaktionell überarbeitet und soll nun neu verabschiedet werden.
Im Zuge technischer Weiterentwicklungen der Echt Bodensee Card (EBC) sind Vereinheitlichungen der Kategorien, analog der Tarifgruppen der Verkehrsverbünde, in den Kommunalen Kurtaxesatzungen im Gebiet der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH (DBT) erforderlich. Daher muss in der Kategorie „Jugendliche“ eine Anpassung der Altersgrenze vorgenommen werden. Die Befreiung von der Kurtaxepflicht soll künftig für Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres gelten, vgl. §4 Abs. 1 c.
Einstimmig erfolgte folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Kurtaxesatzung der Gemeinde Hagnau am Bodensee mit Wirkung zum 01.01.2026; zu diesem Zeitpunkt tritt die Kurtaxesatzung vom 01.04.2020, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 01.01.2025, außer Kraft.
TOP 6 Kenntnisnahme der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.10.2025
Der Gemeinderat nahm die Niederschrift zu der öffentlichen Sitzung am 21.10.2025 zur Kenntnis.
TOP 7 Verschiedenes (Bekanntgaben, Anträge, Wünsche, Bürgerfragen)
Der Bürgermeister informierte über die Veranstaltung am Mittwoch, 26.11.2025, um 19:30 Uhr, im Gwandhaus. Der Künstler Helge Thun tritt mit seinem Programm „Zick Zack zum Zent“ – Reime, Tricks & Comedy anlässlich des Ehrenamtsabends auf.
Es wurde auf den „Hagnauer Adventszauber“ am ersten Adventswochenende rund um den Torkel hingewiesen.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates wird am 09.12.2025 stattfinden.