Neues Landesgaststättengestz (LGastG) ab 01.01.2026
Bisher war für den Alkoholausschank bei Veranstaltungen/ Festen eine „gaststättenrechtliche Erlaubnis für bis zu 3 Tage“ (Gestattung gem. § 12 GastG), ausgestellt von der Gemeinde, nötig.
Zum 01.01.2026 entfallen mit dem neuen Landesgaststättengesetz die bisherigen Genehmigungspflichten und wurden durch ein Anzeigeverfahren ersetzt.
Daher entfällt zukünftig die von der Gemeinde ausgestellte Gestattung.
Zukünftig muss eine Veranstaltung/ein Fest, an dem Alkohol ausgeschenkt werden soll, bei der Gemeinde schriftlich (per E-Mail) angezeigt werden.
Nutzen Sie hierzu das auf unserer Homepage https://www.gemeinde-hagnau.de eingestellte Formular „Anzeige eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass“.
Die Anzeige muss 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingegangen sein.
Von der Gemeinde wird die Anzeige an das Landratsamt zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Weitere Informationen zur neuen Vorgehensweise erhalten Sie hier:
Bau-, Planungs- und Ordnungsamt
Angela Fürmaier
Tel. 07532/4300-19
fuermaier(at)Hagnau.de
Weitere wichtige Hinweise zum geänderten Landesgaststättengesetz finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg) unter „Gaststättenrecht“.
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