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Aktuell

Eingeführte Änderungen für den Alkoholausschank bei Veranstaltungen & Festen


Zum 01.01.2026 haben sich die rechtlichen Vorgaben für den Alkoholausschank bei Festen und Veranstaltungen geändert.

Was hat sich genau geändert?

Bis zum 31.12.2025 war für den Ausschank von Alkohol bei Veranstaltungen oder Festen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis für bis zu 3 Tage (§12 GastG) erforderlich. Die Zuständigkeit für die Erteilung oblag der Gemeinde.

Seit dem 01.01.2026 wurde dieses Verfahren durch die schriftliche Anzeigepflicht des Landesgaststättengesetzes Baden-Württemberg ersetzt.

Was bedeutet das wenn ich einen Alkoholausschank beantragen möchte?

Eine gesonderte Gestattung durch die Gemeinde ist für den Alkoholausschank nicht mehr nötig. Es muss jedoch rechtzeitig eine schriftliche Anzeige, mindestens 14 Tage vor der geplanten Veranstaltung / dem geplanten Fest bei der Gemeinde (E-Mail) erfolgen.

Bitte verwenden Sie hierfür das auf unserer Homepage bereitgestellte Formular unter  https://www.gemeinde-hagnau.de „Anzeige eines Gaststättengewerbes aus besonderem Anlass“:

https://www.gemeinde-hagnau.de/ceasy/serve/usage/main.php?cPageId=1233&doInvestigate=1&languageId=1&query=Anzeige+eines+Gastst%C3%A4ttengewerbes+aus+besonderem+Anlass

Nach dem Eingang der Anzeige informieren wir von unserer Seite aus die jeweiligen Fachbehörden.

Sofern Sie neben unserer Eingangsbestätigung keine Rückfragen oder anderslautende Mitteilungen der Fachbehörden erhalten, können Sie die Veranstaltung wie geplant durchführen und mit dem Alkoholausschank beginnen.

Bitte beachten Sie jedoch folgendes:

Sondernutzungen, beispielsweise für die Nutzung von öffentlichen Flächen, sowie Sperrzeitverkürzungen müssen weiterhin wie bisher beim Ordnungsamt der Gemeinde Hagnau a.B. beantragt werden. Die neue Anzeigepflicht ersetzt lediglich die bisherige, gaststättenrechtliche Gestattung.

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen Informationen? Gerne können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Bau-, Planungs- und Ordnungsamt
Angela Fürmaier
Tel. 07532/4300-19
fuermaier(at)Hagnau.de

Weitere wichtige Hinweise zum geänderten Landesgaststättengesetz finden Sie auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg) unter „Gaststättenrecht“.

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