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Lärmaktionsplan

Anlaß, Ziele und wesentliche Auswirkungen des Lärmaktionsplanes

Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt. Lärm ist ein Gesundheitsrisiko – Lärm kann krank machen! Lärm mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht allein in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro Folgekosten. Ein Instrument, um der Belastung mit Lärm und den damit verbundenen negativen Folgen entgegen zu wirken, ist die Lärmaktionsplanung. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt es nunmehr ein rechtliches Instrument, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen. So lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken verringern, die Städte werden durch weniger Lärm auch lebenswerter.

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG.

Nach §47c Bundesimmissionsschutzgesetz wurden im Dezember 2023 von der Landesanstalt für Umwelt alle Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz/Jahr bzw. 8.200 Kfz/24h kartiert. Auf Gemarkung Hagnau wurde aufgrund der Verkehrsbelastung von über 8.200 Kfz/24h die B 31 als Hauptverkehrsstraße erfasst. Die Gemeinde ist daher zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans verpflichtet.

Das mit der Lärmaktionsplanung von Hagnau beauftragte Büro Rapp AG, Freiburg, hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung durchgeführt. Trotz der Lärmminderungsmaßnahmen von Tempo 30 ganztags und einem lärmoptimierten Fahrbahnbelag ist die Lärmbelastung für die Anwohnenden entlang der B 31 hoch. Eine Ortsumfahrung ist in Planung, die Umsetzung erfolgt jedoch erst mittel- bis langfristig.

Der Gemeinderat hat dem Entwurf des Lärmaktionsplans am 30. Juli 2024 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 29. August 2024 bis einschließlich 30. September 2024.

Der Gemeinderat der Gemeinde Hagnau hat am 28. Januar 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde mit den folgenden Lärmminderungsmaßnahmen beschlossen:

•  Realisierung Ortsumfahrung B 31 Hagnau: Die Realisierung einer leistungsfähigen B 31 Neu zur dauerhaften Behebung der Verkehrs- und Lärmproblematik wird gefördert und hat höchste Priorität.

•  Pförtnerampel / dynamische Geschwindigkeitsregulierung: Die Umsetzung einer Pförtnerampel an den Ortsein- / ausfahrten Hagnaus mit dem Ziel der Reduzierung von Stau im Ort und der Verkürzung des Staus außerhalb des Ortes durch einen verbesserten Verkehrsfluss soll geprüft werden. In diese Prüfung soll auch die Möglichkeit einer dynamischen Geschwindigkeitsregulierung einbezogen werden.

•  Förderung des Umweltverbundes

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt ebenfalls im Rathaus der Gemeinde zur Einsichtnahme aus.

Lärmaktionsplan

Beilagen Lärmaktionsplan

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