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Lärmaktionsplan

Anlaß, Ziele und wesentliche Auswirkungen des Lärmaktionsplanes
Lärm zählt zu den größten Umweltproblemen in unserer Gesellschaft, wobei der Straßenverkehr die bedeutendste Belastungsquelle darstellt. Lärm ist ein Gesundheitsrisiko – Lärm kann krank machen!
Lärm mindert die Arbeitsleistung und das Wohlbefinden von Menschen, drückt Immobilienpreise, reduziert die Einnahmen von Kommunen und verursacht allein in Deutschland jährlich mehrere Milliarden Euro Folgekosten. Ein Instrument, um der Belastung mit Lärm und den damit verbundenen negativen Folgen entgegen zu wirken, ist die Lärmaktionsplanung. Mit der EG-Umgebungslärmrichtlinie gibt
es nunmehr ein rechtliches Instrument, die Lärmbelastung zu senken und ruhige Gebiete vor einer künftigen Verlärmung zu schützen. So lassen sich nicht nur Gesundheitsrisiken verringern, die Städte werden durch weniger Lärm auch lebenswerter.

Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Hagnau a.B. – Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Hagnau ist gemäß § 47e Abs. 1 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.V.m. § 6 Abs. 6 der Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg (BImSchZuVO) zuständig für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes in ihrem Gebiet. Die B 31 mit über 8.200 Kfz/24h verpflichtet dazu, einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Die Gemeinde Hagnau a.B. beauftragte die Rapp AG mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans Stufe 4 im qualifizierten Verfahren. Die Rapp AG hat zwischenzeitlich die Lärmberechnung durchgeführt. Trotz der bestehenden Lärm-minderungsmaßnahmen von Tempo 30 ganztags und einem lärmoptimierten Fahrbahnbelag ist die Lärmbelastung für die Anwohnenden entlang der B 31 hoch. Eine Ortsumfahrung ist in Planung, die Umsetzung erfolgt jedoch erst mittel- bis langfristig. Um weitere Lösungen zu diskutieren, fand am 25. April 2024 ein Expert:innengespräch mit Vertreter:innen der unteren Verkehrsbehörde, der Polizei, der Gemeindeverwaltung sowie der Rapp AG statt. Anschließend wurde Kontakt zum Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg aufgenommen.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung und des Expert:innengesprächs wurden in öffentlicher Sitzung am 30. Juli 2024 im Gemeinderat vorgestellt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Das Büro Rapp AG schlägt folgende Lärmminderungsmaßnahmen vor:

·         Die Realisierung einer leitungsfähigen B31 NEU zur dauerhaften Behebung der Verkehrs- und Lärmproblematik wird gefordert und hat höchste Priorität

·         Die Umsetzung einer Pförtnerampelregelung an den Ortsein-/ ausfahrten Hagnaus mit dem Ziel der Reduzierung von Stau im Ort und der Verkürzung des Staus außerhalb des Ortes durch einen besseren Verkehrsfluss soll geprüft werden; in diese Prüfung soll auch die Möglichkeit einer dynamischen Geschwindigkeitsregulierung einbezogen werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit 30.08.2024 bis einschließlich 30.09.2024 im Rathaus der Gemeinde Hagnau a.B., Im Hof 5, öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den derzeit geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Die Unterlagen können auch unter nachfolgendem Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 30.09.2024 schriftlich vorgebracht werden.

Entwurf Lärmaktionsplan

Beilagen Entwurf Lärmaktionsplan

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