Volltextsuche auf: https://www.gemeinde-hagnau.de
Volltextsuche auf: https://www.gemeinde-hagnau.de

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Aktuell laufende Verfahren:

Bebauungsplan „Hauptstraße“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

und Bekanntmachung der Veränderungssperre gem. § 16 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 3 GemO

Der Gemeinderat der Gemeinde Hagnau a. B. hat am 03.02.2026 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Hauptstraße“ beschlossen. Dies wird hiermit gem.§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Ebenso wurde in der öffentlichen Sitzung am 03.02.2026 die Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 1 BauGB i.V. m. § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Geltungsbereich Bebauungsplan:

Das Plangebiet liegt innerhalb der Ortslage der Gemeinde Hagnau am Bodensee und umfasst eine Fläche von ca. 4,7ha. Der Geltungsbereich umfasst die in West-Ost-Richtung verlaufende Hauptstraße / Bundesstraße 31 als Ortsdurchfahrt und sowie die nördlich und südlich angrenzenden, größtenteils bebauten Flächen auf einer Länge von ca. 660 m.

Das Gebiet des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Flurstück-Nr. 811, 149/47, 149/28, 809, 808, 806, 149/38, 149/29, 196, 198, 207, 208, 209, 149/30, 149/31, 149/41, 149/32, 211, 213, 213/1, 214, 235, 236/4, 236/6, 236/5, 149/44, 236, 237/5, 237/6, 238, 239, 239/2, 1083, 1082, 815/2, 815/1, 1080, 1079, 817, 143, 149/43, 144, 145, 154, 153, 192, 189/1, 149/33, 188/2, 188, 187, 186/1, 184, 185, 149/40, 805/1, 805/2, 805/3, 149/39,805/49, 805/11, 805/31, 805/47, 149/37, 195, 197, 149/35, 149/42, 805 und 805/24, sowie Teilflächen der Flst.-Nr. 200, 199, 204, 227, 236/8, 237, 1077, 136, 155, 167 189, 183, 805/6, 805/29, 801, 238/3, 815 und 149. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

Ziel und Zweck der Planung:

Insgesamt hat das Plangebiet eine besondere Bedeutung für das Erscheinungsbild der Gemeinde Hagnau. Als öffentlich wahrnehmbarer Raum kommt ihm eine identitätsstiftende Funktion zu. Mit dem Bebauungsplan soll mittel- bis langfristig ein städtebaulich geordnetes und ortsbildverträgliches Erscheinungsbild entwickelt und gesichert werden, das der besonderen Bedeutung des Plangebietes für den Gesamtort gerecht wird. Hierzu gehören

•             Maßnahmen zur Bewahrung und Stärkung des ortstypischen Erscheinungsbildes,

•             Sicherung der Maßstäblichkeit der Bebauung,

•             der Erhalt und die Weiterentwicklung der gemischten Nutzungstruktur entlang der Straße,

•             die orts- und gebietsverträgliche Einbindung neuer Bauvorhaben,

•             Regelungen zur Gestaltung des Orts- und Straßenbildes,

•             Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität des Straßenraums,

•             Gestaltungsregeln zur Vermeidung einer Überfrachtung des Straßenraums mit störenden
              Werbeanlagen, Einbauten etc.

Die Festsetzungen dienen der Sicherung eines zusammenhängenden und ortsbildverträglichen Erscheinungsbildes und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung der gestalterischen Qualität des Ortes.

Mit Blick auf die künftige Ortsumgehung und den dadurch entstehenden Charakter einer innerörtlichen Straße sind darüber hinaus auch weitergehende Gestaltungsmaßnahmen zugunsten der Gestaltung des Straßenraumes und der Erhöhung der Erlebnis- und Aufenthaltsqualität denkbar.

Über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung kann sich die Öffentlichkeit im Rathaus der Gemeinde Hagnau a.B., Im Hof 5, Ortsbauamt, Zimmer 5, 88709 Hagnau am Bodensee, während der üblichen Öffnungszeiten informieren und sich innerhalb einer Frist von 5 Wochen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Mitteilungsblatt zur Planung äußern. Diese öffentliche Bekanntmachung kann auch auf der Internetseite der Gemeinde Hagnau a.B. unter https://www.gemeinde-hagnau.de/de/Leben/Stadtplanung-Bauleitplanverfahren eingesehen werden.

Hagnau a.B., den 04.02.2026

gez. Thilo Brändle

1. Stellvertretender Bürgermeister

Test 1
Direkt nach oben