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Aktuell

Amtliche Bekanntmachung Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Gemeinde Hagnau am Bodensee für die Amtsperiode 2024 bis 2028


Der Gemeinderat der Gemeinde Hagnau am Bodensee hat am 23.05.2023 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beschlossen. Die Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 12. bis 19. Juni 2023 im Rathaus, Im Hof 5, 1, OG, Zimmer 5, während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen wurden, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Der Einspruch kann beim Bürgermeisteramt Hagnau am Bodensee, Im Hof 5, 88709 Hagnau am Bodensee erhoben werden.

Hagnau am Bodensee, den 31.05.023

Volker Frede, Bürgermeister

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