Alles auf einen Blick Stand 07.03.2021
Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten Stand zum 07.03.2021
- Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg ab 01.03.2021
- Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten ab 01.03.2021
E-Mail vom 20.01.2021
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über die Sportausübung (Corona-Verordnung Sport – CoronaVO Sport) vom 8. Oktober 2020
E-Mail vom 28.05.2020
Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) vom 22.05.2020
Verordnung des Sozialministeriums und des Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Betriebs in den Musikschulen und Jugendkunstschulen (Corona-Verordnung Musik- und Jugendkunstschulen – CoronaVO Musik- und Jugendkunstschulen) vom 22.05.2020
Veranstaltungen in Zeiten des Corona-Virus:
Stand 17.04.2020
Sehr geehrte Vorstände der Hagnauer Vereine und Gruppierungen,
mit dem beigefügten Schreiben hatten wir Sie am 13.03.2020 über aktuelle Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie informiert. Dies war kurz bevor die erste sogenannte Corona-Verordnung in Kraft getreten ist.
Seither hat sich die Lage täglich weiterentwickelt, Bundes- und Landespolitik haben ebenfalls reagiert und es gibt zahlreiche Regelungen zu den Einschränkungen. Die Corona-Verordnung wird regelmäßig geändert und für heute nacht und morgen ist die neuste Version angekündigt. Diese wird, neben der Veröffentlichung auf den Seiten der Landesregierung, auch wieder über unsere Website www.hagnau.de abrufbar sein.
Die neue Verordnung wird beinhalten, dass die bisher bis zu diesem Wochenende befristeten Maßnahmen mindestens bis einschließlich 03.05.2020 fortgesetzt werden. Darüber hinaus wird eine Regelung zum Verbot von „Großveranstaltungen“ bis einschließlich 31.08.2020 enthalten sein; ab welcher Größe eine Veranstaltung „groß“ ist, muss noch definiert werden. Sie kennen die neuen Regelungen bestimmt bereits aus den verschiedenen Medienberichten.
Unsere internen Regelungen bezüglich der gemeindeeigenen Räumlichkeiten und Veranstaltungen bleiben entsprechend der Corona-Verordnung ebenfalls bis einschließlich 03.05.2020 bestehen.
Liebe Vorstände, die Zeit erfordert viel Verantwortungsbewusstsein, Selbstdisziplin und Geduld; die Einschränkungen im Privaten, im Beruflichen und auch im Ehrenamt sind groß. Wir hoffen, dass analog zur schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 04.05.2020 auch weitere Bereiche schrittweise und unter strenger Beachtung der Hygienevorschriften geöffnet werden können.
Bei neuen Erkenntnissen werden wir Sie informieren.
Alles Gute und eine stabile Gesundheit,
viele Grüße
Volker Frede
Bürgermeister
Stand 13.03.2020
Sehr geehrte Vorstände der Hagnauer Vereine und Gruppierungen,
leider hat auch uns das Thema Corona-Virus inzwischen erreicht. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems möglichst zu verhindern, gilt es den Prozess der Ausbreitung so lange wie möglich zu verzögern. Daher haben auch wir uns entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen bis einschließlich 17. April 2020 abzusagen. Des Weiteren können in diesem Zeitraum keine gemeindeeigenen Räume von Vereinen und Gruppierungen mehr genutzt werden.
Wir würden auch Ihnen empfehlen so vorzugehen und Ihre Veranstaltungen, Proben und Trainingsstunden in diesem Zeitraum abzusagen. Sollten Sie sich dennoch dagegen entscheiden, kann leider kein Vertreter der Gemeinde teilnehmen.
Diese oben genannte Regelung gilt bis einschließlich 17. April 2020. Sobald Informationen zu einer weiteren Vorgehensweise vorliegen, werden wir Sie wieder informieren.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Frede
Bürgermeister