Aus der Kaufpreissammlung werden durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zum Endes eines geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis zum 30.06. des Folgejahres zu veröffentlichen. Auskünfte über diese Werte erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses.
Die Bodenrichtwerttabelle sowie die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Hagnau am Bodensee zum 01.01.2025, 01.01.2023 und zum 01.01.2022 stehen am Ende der Seite als Download bereit.
Ein Bodenrichtwert kann auch schriftlich, mittels eines formlosen Antrages unter Angabe des Namens, Adresse, Grundstück (Straße + Nr. oder Flst. Nr.), Gemarkung und Stichtag beantragt werden. Die Auskunft ist gebührenpflichtig (s. Gebühren).
Die Anfrage richten Sie bitte an:
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Überlinger See
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung
Bahnhofstr. 4
88662 Überlingen
Tel.: 07551/991361
E-Mail: gutachterausschuss(at)ueberlingen.de
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Überlingen.
Rechtliche Grundlagen
§ 196 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie § 12 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg.
- Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2025)
- Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2023)
- Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Hagnau am Bodensee (Stand 01.01.2023)
- Bodenrichtwerte (Stand 01.01.2022)
- Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Hagnau am Bodensee (Stand 01.01.2022)
Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg
Das Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier.
Mietspiegel 2026 der Gemeinde Hagnau am Bodensee
Mit dem Mietspiegel 2026 liegt bereits zum achten Mal ein qualifizierter Mietspiegel für die Gemeinde Hagnau am Bodensee vor. Er dient als verlässliche Orientierungshilfe bei der Festlegung und Überprüfung von Mietpreisen und trägt zu einem sachgerechten Interessenausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern bei.
Grundlage und Erstellung
Der Mietspiegel basiert auf einer repräsentativen Stichprobe, die von Februar bis März 2024 bei 3.357 mietspiegelrelevanten Haushalten in 23 Kommunen des Bodenseekreises erhoben wurde. Erstellung und Fortschreibung 2026 erfolgten durch das EMA-Institut für Empirische Marktanalysen, Regensburg, nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen.
Geltungsbereich und Gültigkeit
Der Mietspiegel gilt für nicht preisgebundenen Wohnraum zwischen 25 m² und 160 m². Er wurde vom Gemeinderat am 23.06.2026 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt und gilt vom 01.08.2026 bis 31.07.2028.
Hinweis zur Berechnung
Die individuelle Miethöhe hängt neben der Basis-Nettomiete auch von Ausstattungs- und Lagekriterien ab. Der Mietspiegel weist zudem eine Spannbreite von ± 22 % aus.
Hier können Sie sich den Mietspiegel 2026 herunterladen.
Oder bequem die individuelle Miete mit dem Online-Rechner 2026 berechnen.
Alternativ können Sie die individuelle Miete mit dem Online-Rechner 2024 berechnen.
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Überlinger See
Stadtverwaltung Überlingen, Bauverwaltung
Bahnhofstraße 4
88662 Überlingen
Tel.: 07551/991361
E-Mail: gutachterausschuss(at)ueberlingen.de
(Tel. 07532/4300-13, bauamt(at)hagnau.de).
Flächennutzungsspläne GVV Meersburg (wirksam/rechtskräftig)
Offenlage zur 8. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 des GVV Meersburg
Veröffentlichung
schriftlicher Teil
zeichnerischer Teil
7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 des GVV Meersburg
Mitteilung der Wirksamkeit
Deckblatt
Übersicht
Planungsrechtliche Festsetzungen/Satzung
Zusammenfassende Erklärung
Planteil Hagnau
6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2020 des GVV Meersburg
Bekanntmachung vom 12.03.2021
Deckblatt
Unterschriftenblatt
Textteil
Zusammenfassende Erklärung
Planteil