Volltextsuche auf: https://www.gemeinde-hagnau.de
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Wahlen

Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Am Sonntag, 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundetag statt.

Unter folgendem Link können Sie die Wahlergebnisse nach Auszählung einsehen.

(Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen frühestens in KW 6 versendet werden können)

Wahlscheinantrag bequem per Internet Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage [www.Hagnau.de] an. Beim Aufruf des Links (Wahlscheinantrag) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an [wahlamt(at)hagnau.de] einen Wahlschein beantragen. 

Der Wahlscheinantrag per Internet ist nur bis Donnerstag, 20.02.2025 um 12.00 Uhr möglich. Danach kann der Versand nicht mehr gewährleistet werden. Sie können aber noch persönlich zur Beantragung und Abholung der Briefwahlunterlagen vorbeikommen.

Bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr kann hier im Rathaus, Wahlamt noch beantragt werden. In Ausnahmefällen, z. B. bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr beantragt werden. Außerdem besteht eine Bereitschaft am Samstag im Rathaus, in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr.

Bitte melden Sie sich auch unbedingt vor dem Wahltag im Rathaus, sofern Sie Ihre beantragten Unterlagen nicht bekommen haben.

Zur Abholung der Briefwahlunterlagen ist die vom Wähler unterschriebene Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Soweit andere Personen mit der Abholung der Wahlunterlagen beauftragt werden, ist deren Name auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einzutragen.

Soweit von der Briefwahl Gebrauch gemacht wird, müssen die Wahlbriefe am Wahltag, 23.02.2025 bis spätestens 18.00 Uhr im Rathaus bei der Gemeinde Hagnau am Bodensee eingehen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Tel.: 07532/4300-10E-Mail: wahlamt(at)hagnau.de.

Der Wahlvorstand tagt  in öffentlicher Sitzung zur Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk 001 (Urne)
in Zimmer 15, Reinhard-Sebastian-Zimmermann-Saal, 1. OG, Rathaus, Hagnau am Bodensee am:
  • Wahlsonntag, 23.02.2024 ab 18:00 Uhr
Der Briefwahlvorstand tagt  in öffentlicher Sitzung zur Zulassung und Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk 0001 in Zimmer 1, Julius-Bissier-Saal, 1. OG, Rathaus, Hagnau am Bodensee am:
  • Wahlsonntag, 23.02.2024, 16:30 Uhr - 18:00 Uhr - Zulassung der Wahlbriefe
  • Wahlsonntag, 23.02.2024, ab 18:00 Uhr - Ermittlung der Ergebnisse
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