Volltextsuche auf: https://www.gemeinde-hagnau.de
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Wahlen

Nach § 7 Abs. 1 LWG sind wahlberechtigt:
  • Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin: 08.03.2010),
  • die seit mindestens drei Monaten (08.12.2025) in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben.
  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis oder Reisepass
Wer Briefwahl machen möchte, muss Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen.

Diese können auf unterschiedliche Weise beantragt werden. Telefonische Anträge sind nicht möglich.

1. Online beantragen - war bis 04.03.2026 12:00 Uhr möglich.

2: Briefwahl beantragen – bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr persönlich im Rathaus.

3. Briefwahl für eine andere Person beantragen oder abholen:
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen möchte, muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie den Vordruck für die Vollmacht.

4. Verlorene Wahlscheine und plötzliche Erkrankung
Verlorene oder nicht zugegangene Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können am Samstag, 07.03.2026, zwischen 10.00 Uhr und 12:00 Uhr ersetzt/ausgestellt werden.

5. Am Sonntag, 08.03.2026 ist eine Erstellung bis 15:00 Uhr möglich.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens Sonntag, 08.03.2026, 18:00 Uhr bei der Gemeinde
Hagnau a.B., Im Hof 5, 88709 Hagnau a.B. eingegangen sein.
Der Wahlvorstand tagt  in öffentlicher Sitzung zur Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk 001 (Urnenwahl)
Rathaus Hagnau a.B., Reinhard-Sebastian-Zimmermann-Saal, 1. OG, Im Hof 5, 88709 Hagnau am Bodensee am:
  • Wahlsonntag, 08.03.2026 ab 18:00 Uhr
Der Briefwahlvorstand tagt  in öffentlicher Sitzung zur Zulassung und Ermittlung der Ergebnisse im Wahlbezirk 0001 (Briefwahl)
Rathaus Hagnau a.B., Julius-Bissier-Saal, 1. OG, Im Hof 5, 88709 Hagnau am Bodensee am:
  • Wahlsonntag, 08.03.2026, 16:00 Uhr - 18:00 Uhr - Zulassung der Wahlbriefe
  • Wahlsonntag, 08.03.2026, ab 18:00 Uhr - Ermittlung der Ergebnisse
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