Erinnerung zum Führerschein-Pflichtumtausch: Frist für Jahrgänge 1965 bis 1970 bald abgelaufen
Der deutschlandweite Führerschein-Pflichtumtausch geht in die nächste Phase: Bis zum 19. Januar 2024 müssen alle Bürgerinnen und Bürger, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, ihren Papierführerschein gegen den neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Die Jahrgänge ab 1953 sind bereits seit Längerem zum Umtausch aufgerufen.
Der Antrag hierfür kann bei allen Rathäusern, Einwohnermeldeämtern und in der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts in Friedrichshafen gestellt werden. Informationen dazu gibt auch unter https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/fuehrerschein/fuehrerschein-pflichtumtausch/
Bei der Antragsstellung auf dem Rathaus ist folgendes mitzubringen:
-aktueller Führerschein
-Personalausweis oder Reisepass
-ein aktuelles biometrisches Lichtbild
-Gebühr von 5,10 € für die entgegennahme des Antrags
- Personen im Alter von 50 Jahren oder älter, die ihre Lastwagenfahrberechtigungen der Klasse 2 oder 3 in vollem Umfang beibehalten wollen, müssen ärztliche und augenärztliche Gutachten beilegen.
Der Umtausch kostet gesamt 25,30 Euro plus gegebenenfalls Versandkosten. Hier erhalten Sie im Nachgang eine Rechung vom Landratsamt Bodenseekreis.
Der neue EU-Scheckkartenführerschein hat eine Lebensdauer von 15 Jahren.
Gute Nachrichten gibt es für alle Menschen, die emotional an ihrer alten Fahrerlaubnis hängen: Der alte Führerschein wird beim Umtausch durch Lochen oder einen Stempel ungültig gemacht. Wer sich nicht davon trennen möchte, kann ihn als Erinnerungsstück mit nach Hause nehmen.
Ansprechpartner rund um den Führerschein, Einwohnermeldeamt Frau Probst, Tel. 4300-18 oder EMA(at)hagnau.de